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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule in der Gemeinde Scharbeutz e. V.

(nachstehend „VHS“ genannt)

Anmeldung

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS ist zwingend eine Anmeldung erforderlich.

Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind möglich:

Veranstaltungen, für die keine Anmeldung erforderlich ist, sind im Programm entsprechend ausgewiesen.

Eine Anmeldung ist stets verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr.

Die jeweilige Kursleitung erteilt Auskunft über notwendige Vorkenntnisse oder detaillierte Inhalte der Kurse.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt.
Die VHS ist bemüht, bei Überfüllung der Veranstaltung Ersatztermine anzubieten.

Die Teilnehmenden erhalten keine schriftliche Anmeldebestätigung.

Bei Anmeldung über die Website erfolgt automatisch eine Reservierungsbestätigung.

Findet eine Veranstaltung nicht statt, erfolgt eine Benachrichtigung der Teilnehmenden bis spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr wird grundsätzlich mit der Anmeldung in voller Höhe fällig, bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ohne Anmeldeverpflichtung vor Beginn der Veranstaltung.

Mitglieder der VHS Scharbeutz erhalten 10 % Nachlass auf alle von ihnen selbst belegten Kurse, ausgenommen Musikkurse und Seminare.

Die Teilnahmegebühr ist spätestens bis Veranstaltungsbeginn unter Angabe der Kursnummer auf das Konto der VHS einzuzahlen, wenn keine Einzugsermächtigung erteilt wurde.

Ausnahme: Vorträge werden bar vor Ort bezahlt.

Tritt Verzug ein, wird das Mahnverfahren eingeleitet. Mit der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,- € berechnet.

IBAN: DE81 2135 2240 0011 0132 40, Sparkasse Holstein

Zustandekommen der Veranstaltungen

Die VHS ist nicht verpflichtet, Veranstaltungen durchzuführen, wenn die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmenden bis eine Woche vor dem ersten Termin nicht erreicht ist.

Wird eine Veranstaltung daraufhin nicht durchgeführt, werden die Teilnehmenden benachrichtigt.

Rücktritt von der Anmeldung

Unabhängig von dem gesetzlich zustehenden Widerrufsrecht bei schriftlicher Anmeldung muss die Kündigung einer Anmeldung grundsätzlich schriftlich gegenüber der VHS erklärt werden. Die Teilnehmenden sind berechtigt, sich bis zu 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei abzumelden. Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung.

Die Nichteinhaltung der Frist verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr in voller Höhe.

Baumaßnahmen oder andere Belästigungen, die während einer Veranstaltung auftreten und die die VHS nicht zu vertreten hat, berechtigen Teilnehmende nicht zum kostenfreien Rücktritt.

Erstattung der Teilnahmegebühr

Bei rechtzeitiger Abmeldung ist keine Teilnahmegebühr zu entrichten bzw. wird die schon entrichtete Teilnahmegebühr erstattet.

Nur bei langfristiger Erkrankung kann die Teilnahmegebühr gegen einen schriftlichen ärztlichen Nachweis anteilig berechnet bzw. erlassen werden.

Wer von der Veranstaltung ausgeschlossen wird, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr oder auf Zahlung des Honorars.

Ausschluss vom Kurs

Die VHS kann in besonderen Fällen die Kursleitung oder Teilnehmende von der laufenden Veranstaltung ausschließen.                                            

Insbesondere sind dies:

  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber Kursleitung, Teilnehmenden, besonders Diskriminierungen wegen persönlicher Eigenschaften.
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
  • Einzelnes gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender mündlicher Abmahnung und Androhung des Ausschlusses durch den Vorstand oder die Kursleitung, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm oder Geräuschbelästigungen oder durch querulantisches Verhalten.
  • Nichtzahlung der Kursgebühr trotz Mahnung.

Haftung

Kommt eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS Scharbeutz nicht zu vertreten hat, nicht zustande, so ist eine Haftung gegenüber Teilnehmenden ausgeschlossen.

Veranstaltungsteilnehmende der VHS sind im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen des Kommunalen Schadenausgleichs versichert. Weitergehende Ansprüche seitens der Veranstaltungsteilnehmenden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Veranstaltungen für Kinder im Junior – Bereich übernimmt die VHS keine Dienstaufsicht, wie sie z.B. bei Kindergarten und Schulen Pflicht ist.

Die Aufsicht als reine Organisationsaufsicht findet ausschließlich während der Veranstaltungszeiten statt. Die Erziehungsberechtigten sind für das Bringen und das Holen der Kinder selbst verantwortlich.

Hausordnung

Die VHS ist Gast in allen von ihr genutzten Veranstaltungsräumen. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten.

Alle unsere Veranstaltungsräume sind rauchfreie Zonen, das Rauchen ist dort nicht gestattet.

Handys sind bei Veranstaltungen stumm- oder auszuschalten.

Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten.

Organisatorisches

In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden in der Regel keine Veranstaltungen statt.

Es besteht kein Anspruch der Teilnehmenden darauf, dass eine Veranstaltung mit der angekündigten Kursleitung durchgeführt wird. Ebenso bleibt es der VHS vorbehalten, den Ort einer Veranstaltung zu ändern.

Die VHS stellt auf Wunsch eine einfache Teilnahmebescheinigung aus. Diese ist bei der jeweiligen Kursleitung anzufordern. Voraussetzung ist eine mindestens achtzigprozentige Anwesenheit an der Veranstaltung. Zugeschickt wird sie nur gegen Rückporto bzw. frankierten Rückumschlag.

Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS an.