Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Volkshochschule in der Gemeinde Scharbeutz e. V.
(nachstehend „vhs“ genannt)
in der Fassung vom Juli 2025, Version 3
1. Anmeldung
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs ist zwingend eine Anmeldung erforderlich.
Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind möglich:
- telefonisch bei der Lehrkraft
- per E-Mail bei der Lehrkraft
- online über unsere Website www.scharbeutz-vhs.de
Veranstaltungen, für die keine Anmeldung erforderlich ist, sind im Programm entsprechend ausgewiesen.
Eine Anmeldung ist stets verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Kursentgelts.
Die jeweilige Lehrkraft erteilt Auskunft über notwendige Vorkenntnisse oder detaillierte Inhalte der Kurse.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Die vhs ist bemüht, bei Überfüllung der Veranstaltung Ersatztermine anzubieten. Die Teilnehmenden erhalten keine schriftliche Anmeldebestätigung. Bei Anmeldung über die Website erfolgt automatisch eine Reservierungsbestätigung.
2. Rücktritt von der Anmeldung
Unabhängig von dem gesetzlich zustehenden Widerrufsrecht bei schriftlicher Anmeldung muss die Kündigung einer Anmeldung grundsätzlich schriftlich gegenüber der vhs erklärt werden. Die Teilnehmenden sind berechtigt, sich bis zu 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei abzumelden. Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung.
Die Nichteinhaltung der Frist verpflichtet zur Zahlung des Kursentgelts in voller Höhe.
Baumaßnahmen oder andere Belästigungen, die während einer Veranstaltung auftreten und die die vhs nicht zu vertreten hat, berechtigen Teilnehmende nicht zum kostenfreien Rücktritt.
3. Zustandekommen der Veranstaltungen
Die vhs ist nicht verpflichtet, Veranstaltungen durchzuführen, wenn die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmenden bis drei Tage vor dem ersten Termin nicht erreicht ist.
Die Teilnehmenden werden in diesem Fall spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt.
Ein Anspruch der Teilnehmenden auf Durchführung der Veranstaltung durch die angekündigte Lehrkraft besteht nicht.
Der vhs bleibt es vorbehalten, den Ort einer Veranstaltung zu ändern.
In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden in der Regel keine Veranstaltungen statt.
4. Kursentgelt
Eine gesonderte Rechnung wird von der vhs nicht erstellt.
Die Kursentgelt ist spätestens bis Veranstaltungsbeginn fällig undunter Angabe der Kursnummer auf das Konto der vhs einzuzahlen, wenn keine Einzugsermächtigung erteilt wurde.
IBAN: DE81 2135 2240 0011 0132 40 / Sparkasse Holstein
Ausnahme: Vorträge werden bar vor Ort bezahlt.
Mitglieder der vhs Scharbeutz erhalten 10 % Nachlass auf alle von ihnen selbst belegten Kurse, ausgenommen Musikkurse und Seminare.
Tritt Verzug ein, wird das kostenpflichtige Mahnverfahren eingeleitet. Ab der zweiten Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 € erhoben. Neu gebuchte Kurse dürfen dann erst nach Zahlungseingang besucht werden.
Das Kursentgelt können Sie mittels Lastschrift entrichten, wenn ein Lastschriftmandat erteilt wird. Sie können einer Abbuchung innerhalb von 8 Wochen bei Ihrem Geldinstitut widersprechen, falls sie zu Unrecht erfolgt sein sollte. Überzahlte Kursentgelte durch von der vhs zu vertretene Kursausfälle, werden automatisch und zeitnah nach Abschluss des Kurses erstattet.
Bei rechtzeitiger Abmeldung vom Kurs ist keine Kursentgelt zu entrichten bzw. wird das schon entrichtete Kursentgelt erstattet. Nur bei langfristiger Erkrankung kann das Kursentgelt gegen einen schriftlichen ärztlichen Nachweis anteilig berechnet bzw. erlassen werden.
Wer von der Veranstaltung ausgeschlossen wird, hat keinen Anspruch auf Erstattung des Kursentgelt oder auf Zahlung des Honorars.
5. Ausschluss vom Kurs
Die vhs kann in besonderen Fällen die Lehrkraft oder Teilnehmende von der laufenden Veranstaltung ausschließen.
Insbesondere sind dies:
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber Lehrkraft, Teilnehmenden oder anderen Personen, besonders Diskriminierungen wegen persönlicher Eigenschaften.
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
- Einzelnes gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender mündlicher Abmahnung und Androhung des Ausschlusses durch den Vorstand oder die Lehrkraft, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm oder Geräuschbelästigungen oder durch querulantisches Verhalten.
- Nichtzahlung der Kursentgelts trotz Mahnung.
6. Haftung
Kommt eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs Scharbeutz nicht zu vertreten hat, nicht zustande, so ist eine Haftung gegenüber Teilnehmenden ausgeschlossen.
Veranstaltungsteilnehmende der vhs sind im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen des Kommunalen Schadenausgleichs versichert. Weitergehende Ansprüche seitens der Veranstaltungsteilnehmenden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Veranstaltungen für Kinder im Junior – Bereich übernimmt die vhs keine Dienstaufsicht, wie sie z.B. bei Kindergarten und Schulen Pflicht ist. Die Aufsicht als reine Organisationsaufsicht findet ausschließlich während der Veranstaltungszeiten statt. Die Erziehungsberechtigten sind für das Bringen und das Holen der Kinder selbst verantwortlich.
7. Hausordnung
Die vhs ist Gast in allen von ihr genutzten Veranstaltungsräumen. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten.
In unseren Veranstaltungsräumen ist das Rauchen nicht gestattet.
Handys sind bei Veranstaltungen stumm- oder auszuschalten.
Den Anweisungen der Lehrkraft ist Folge zu leisten.
8. Organisatorisches
Die vhs stellt auf Wunsch eine einfache Teilnahmebescheinigung aus. Diese ist bei der jeweiligen Lehrkraft anzufordern. Voraussetzung ist eine mindestens achtzigprozentige Anwesenheit an der Veranstaltung. Zugeschickt wird die Bescheinigung nur gegen Rückporto bzw. frankiertem Rückumschlag.
Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs an.
Gültig ab Beginn des Herbstsemesters 2025